Die arge

Mitgliedsbestimmungen

Mitgliedsbestimmungen

1. Voraussetzungen

Ordentliche Mitglieder des Vereins können betriebliche Juniorenfirmen und Juniorenfirmen von berufsbildenden Schulen werden, die das Ziel einer beruflichen Qualifizierung haben. Soweit die Juniorenfirmen selbst nicht rechtsfähig sind, müssen die jeweiligen Rechtsträger der Juniorenfirmen ordentliche Mitglieder werden.

Außerordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, die Aufgaben im Rahmen von Juniorenfirmen erfüllen oder deren Belange in sonstiger Weise nachhaltig fördern.

Download der Vereinssatzung

2. Beitrag

Mit der Entscheidung der Mitgliedschaft wird der erste Beitrag für das laufende Kalenderjahr fällig:

  • Schulen: 60,00 €
  • Betriebe: 120,00 €
  • Natürliche Personen (Außerordentliches Mitglied): 60,00 €

Der Einzug der Beiträge obliegt der Schatzmeisterin.

Erstanmeldung für die Mitgliedschaft

  1. Um Mitglied zu werden, senden Sie uns bitte den folgenden ausgefüllten Aufnahmeantrag, eine entsprechende unterschriebene Vollmacht und einen aktuellen Registerauszug auf dem Postweg zu.
    Aufnahmeantrag
    Vollmacht
    Untervollmacht
    Vollmacht rechtlich selbstständig

    Versand der Unterlagen an die Geschäftsstelle:
    arge Juniorenfirmen e.V.
    Ullsteinstr. 154
    12105 Berlin

  2. Für die Präsentation Ihrer Juniorenfirma auf unserer Internetseite senden Sie uns bitte folgendes
    Datenblatt  ausgefüllt zusammen mit den entsprechenden Logo- und Bilddateien per E-Mail
    (arge-juniorenfirmen@gmx.de) zu.
    Datenblatt_ARGE
  3. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach Zustellung aller erforderlichen Unterlagen durch die Aufnahmebestätigung der Geschäftsstelle.

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